© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    16/02 12. April 2002

 
Belohnter Widerstand
Bundeswehr: Entlassungsbescheid gegen Oberleutnant d.R. Kubitschek aufgehoben
Matthias Bäkermann

Im August 2001 wurde Götz Kubitschek, Oberleutnant der Reserve aus einer laufenden Wehrübung heraus aus der Bundeswehr entlassen. Vorgeworfen wurde dem Offizier, er habe sich an "rechtsextremistischen Bestrebungen" beteiligt. Als Begründung dieser schwerwiegenden Anschuldigung wurde seine Tätigkeit als verantwortlicher Redakteur in den Jahren 1995 bis 1997 für die JUNGE FREIHEIT angeführt, beziehungsweise seine immer noch andauernden Veröffentlichungen als freier Autor in diesem Blatt.

Nun wurde Kubitschek in einem formlosen Schreiben die Aufhebung dieser Entscheidung mitgeteilt: "Gemäß Erlaß BMVg/ PSZ I8/ vom 14.02 2001 helfe ich Ihrer Beschwerde vom 26. August 2001 ab und hebe den Entlassungsbescheid vom 16. August 2001 auf." Unterschrieben wurde dieses Schreiben vom Generalmajor André-Dieter Gubernatis, Amtschef des Personalamtes der Bundeswehr, der als Nachfolger des Generalmajors Michael von Scotti dessen Entscheidung rückgängig machte.

General von Scotti hatte sich in seiner Begründung vom 16. August auf die militärische Ordnung und Sicherheit der Bundeswehr bezogen, die er durch ein weiteres Verbleiben Kubitscheks in der Armee "ernstlich gefährdet" sähe. Besonders zum Vorwurf machte man ihm, daß er in seinem Buche "Raki am Igman" ausgeführt habe, "daß die Haltung der heutigen Armee gegenüber ihren Traditionen, dem Dichter Ernst Jäger (gemeint war Ernst Jünger, d. Red.) beispielsweise, zwiespältig sei."

Weiter führte der General aus, inwieweit sich Kubitscheks gegen die besonderen Pflichten als Soldat vergangen habe. "Die Bundeswehr ist als Verfassungsorgan Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Soldaten sind verpflichtet, diese Ordnung anzuerkennen und durch ihr gesamtes Verhalten für ihre Einhaltung einzutreten. Offiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen der Vorgesetzten zu erhalten. Gegen diese soldatischen Kernpflichten haben Sie durch ihr Verhalten grundlegend verstoßen." Konkrete Hinweise dieser Verstöße, etwa Klagen aus dem Kreise der Kubitschek anvertrauten Soldaten über eine politische Indoktrination oder dergleichen, konnte v. Scotti zwar nicht aufbieten, doch verstand er es, im gleichen Brief Kubitschek die Offizierseignung in ehrverletzender Weise abzusprechen: "Insgesamt haben Sie nicht widerlegbare Zweifel an Ihrer Einstellung und charakterlichen Eignung als Offizier der Bundeswehr offenkundig gemacht." Die JUNGE FREIHEIT hatte in den Ausgaben im Sommer (JF 37/01 und folgende) über diesen skandalösen Sachverhalt berichtet und eine Unterschriftenaktion gegen die Entscheidung gestartet. Die Resonanz in der Leserschaft auf den Appell war sehr groß, über 2.000 Unterschriften, zum Teil von vielen noch aktiven Soldaten und ehemaligen Generälen, sind eingegangen und publiziert worden.

Oberleutnant d.R. Kubitschek wartet nach der Aufhebung des Entlassungsbescheides nun auf eine Rehabilitierung. Unter anderem fordert er in einem Schreiben an das Personalamt, klarzustellen, inwieweit die Truppenteile, in denen er diente, über die erfolgte Aufhebung informiert wurden. Ferner fragt er an, wer für die falsche Beurteilung verantwortlich sei und ob Konsequenzen gegen den Verantwortlichen oder die Verfahrensweise gezogen würden. Auf eine anständige Entschuldigung seitens Generals von Scotti dürfte Götz Kubitschek nach Einschätzung der heutigen Gepflogenheiten im Offizierskorps allerdings vergeblich warten.


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen