© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    02/02 04. Januar 2002

 
Die Zeche zahlen die Enkel
von Franz Harder

Am 1. Januar 2002 ist die sogenannte „Riester-Rente“ in Kraft getreten. Es gibt von nun an eine staatliche Förderung für private Altersvorsorge. Dies soll der erste Schritt einer gesamten Umstellung der Rentenversicherung auf private Träger sein. Das bisherige Modell des „Generationenvertrags“ hat sich offenbar überlebt. Die dafür nötige Voraussetzung einer gleichbleibenden Bevölkerungsgröße ist nicht mehr gegeben. Die Bevölkerung nimmt ab, und immer weniger Junge müssen für immer mehr Alte zahlen. Schon bean- tragen viele private Versicherungen die vom Bundesamt ausgegebenen Zertfikate Ob Privatisierung die Lösung sein kann, bleibt die Frage.

Schon mit der Rentenreform von 1957 und Einführung der dynamischen Rente, die das Versicherungsprinzip mit Kapitalstock fallen ließ und die Altersversorgung auf eine reine Umlagenbasis überführte, begann der Fehler. Da mit dem wachsenden Wohlstand immer weniger Kinder zur Welt kamen, die Rente aber weiterhin stieg, ergab sich eine „Schere“ zwischen Einnahmen und Rentenausgaben, die immer größer wird.

Praktisch haben wir heute eine Rentensteuer plus Verteilungsmaschinerie. Dazu eine Äußerung des katholischen Soziallehrers Oswald von Noel-Breuning: „Der Schlüssel der Altersversorgung liegt nicht in der Geldrechnung: Er liegt in der biologischen Struktur des Volkskörpers.“

Die natürliche Altersversorgung besteht seit Jahrtausenden: Kinder sorgten für ihre Eltern und Eltern sorgten für einen ausreichenden Nachwuchs. Der Bismarksche Gedanke, die Altersversorgung in einer Zeit des Zerfalls der Großfamilie auf die Gesellschaft zu übertragen, indem die Hälfte der Beiträge die Arbeitgeber einbringen sollten, war revolutionär und zeitgemäß. Das Sozialsystem hat den Deutschen durch zwei Weltkriege, Inflation und Währungsreform treu gedient.

Dieses System ist heute bankrott. Die Rentenkassen wären heute ohne jährliche Zuschüsse von rund 55 Milliarden Euro zahlungsunfähig. Warum? Die Bismarksche Rente war konzipiert worden, als alle noch Kinder hatten, und könnte höchstens für jene gelten, die eine entsprechende Zahl von Kindern, also Beitragszahlern, „geliefert“ haben. Die bisherige Rentenregelung mißachtet den inneren Wandel zur kinderarmen Gesellschaft; sie behält die alte Regelung bei und requiriert Beiträge bei Eltern, die dann auf Kinderlose „umgelegt“ werden. Im Grunde stellt das einen Betrug dar.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) bekommen Rentner-Ehepaare, die fünf und mehr Kinder großgezogen haben, eine Rente in Höhe von 63 Prozent des monatlichen Einkommens eines kinderlosen Ehepaares.

Die Nachteile der bisherigen Rentenversicherung liegen auf der Hand: Das Kindergroßziehen ist zum Nachteil für die jeweiligen Eltern geworden. Damit wird die Quelle der Altersversorgung, der Nachwuchs, zugeschüttet.Die Rentenbeiträge der Zuwanderer werden auf deutsche Rentner „umgelegt“, statt den eigenen Eltern zuzukommen. Denn wenn die Zuwanderer selbst in die Rente gehen, müssen sie von den Rentenbeiträgen ihrer Kinder leben, weil ihre eigenen Beiträge bereits früher „ausgeteilt“ worden sind. Für ein- und dieselbe Rente wird zweimal gezahlt.

Bezahlt wird diese Notlösung mit dem Seßhaftwerden der Ausländer. Man vergibt die Heimat an Fremde und beraubt die folgenden Generationen ihrer Heimat. Es gibt aber noch eine schlimmere Folge: In 20 Jahren haben eineinhalb Beitragszahler einen Rentner zu versorgen. Das wird die junge Generation nicht mitmachen. Eine Verelendung der Alters- und Gesundheitsversorgung sowie eine forcierte „Sterbehilfe“ wären nicht auszuschließen. Ein tiefer Sturz in die Barbarei. Auch die bloße Überalterung ist ein Problem: In einer alternden Bevölkerung schwinden Innovationsfähigkeit und -bereitschaft, Kreativität, Flexibilität, Mobilität, Neuerungs- und Veränderungswille.

„Hätte die Bevölkerung in Deutschland seit Anfang der siebziger Jahre eine bestandserhaltende Geburtenrate gehabt, müßte sie derzeit nicht nur gut 17 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter zwischen null und zwanzig Jahren unterhalten, sondern knapp 25 Millionen“, bestätigt Meinhard Miegel in „Das Ende des Individualismus.“ Das bedeutet, daß „Minderaufwendungen von rund 100 Milliarden Mark im Jahr“ neue Schulden verursachen: „Wir verspeisen unsere Enkel.“

Bereits vor 15 Jahren wurde die Frage der Alterssicherung in der Spiegel-Serie „Den Alterskassen ein Baby schenken“ erläutert. Selbst der „Vater der dynamischen Rente“, der Kölner Professor Wilfried Schreiber, äußerte hier: „Eine Volksversicherung, ob auf Umlage oder auf Deckung beruhend, findet ihre Sicherung immer nur in der Kontinuität des Volks-Daseins.“ Er wollte sogar allen Deutschen ein „gesellschaftliches Soll an der Kinderzahl“ auferlegen, was jedoch von vornherein als „unpraktikabel“ zurückgewiesen wurde, da es auf Vergleiche mit der „nationalsozialistischen bevölkerungspolitischen Propaganda“ stoßen würde. Dabei lag die Geburtenrate in den letzten Jahren vor dem Krieg um acht Prozent unter dem Stand von 1925, obwohl schon von Mitte 1933 an Ehestandsdarlehen vergeben wurden.

Den Begriff „Bevölkerungspolitik“ haben nicht die Nationalsozialisten erfunden. Schon lange vorher gehörte er etwa in der Dritten Französischen Republik zur offiziellen politischen Terminologie, und schon um die Zeitenwende verweigerte der Römische Imperator Augustus den Kinderlosen hohe Posten.

Heute leben fast die Hälfte der Deutschen nicht „in ihren Kindern weiter“, für die Zukunft sind es „genealogische Leichen“. Und wo die Enkelgeneration die Generation der Großeltern nur zu 30 Prozent ersetzt, kann man von einer Todesspirale sprechen. Es ist eine grausame Wahrheit: Wir können die Aufgaben in unserem Land mit eigenen Kräften nicht mehr bewältigen.

Der Schwund der Bevölkerung hängt auch damit zusammen, was in der Nachkriegszeit am Bild der Familie sich änderte. Das Schlimmste aber war, das Kindergroßziehen zum Nachteil für die Alterssicherung werden zu lassen. Wir haben einen Geburtenmangel von 0,75 Millionen Kindern jährlich. In die freiwerdenden Räume rücken vitale, vermehrungsfreudige, zur Selbstbehauptung hochmotivierte, andersartige Völker ein; unser Geburtenmangel von acht Millionen Kindern entspricht nahezu der Zahl der Ausländer. Ethnische Auseinandersetzungen sind unvermeidlich.

Wenn der Leichtsinn der Deutschen nicht so evident wäre, könnte man vermuten, es seien deutschfeindliche Mächte am Werk. Makaber klingt heute die Aussage Henryk M. Broders, der im Spiegel erklärte: „Den europäischen Nachbarn kann es nur recht sein, wenn sich die vermehrungslustige Volksgenossenschaft auf polnisches oder französisches Format dezimiert.“

Die Lösung der Parteien heißt: zusätzliche Privatrente. Die Furcht, Wählergruppen zu verprellen, ergibt einen begrenzten Spielraum. Die Wahrheit wird nicht gesagt. Man erinnere sich nur an den Mammut-Betrug unter dem Motto „Die Renten sind sicher!“ Daher bleibt den herangezogenen Fachleuten nicht mehr, als die Privatrente zu kopieren. Dabei wird unsere Umlage-Hypothek, die andere Länder nicht haben, ebenso ignoriert wie die Tatsache, daß andere Länder mit der Privatrente dieselben demographischen Probleme haben. Schon jubeln die Versicherungen in Erwartung eines lukrativen Geschäfts.

Die Schwierigkeiten mit der Privatrente sind zahlreich. Es ergibt sich eine untragbare Doppelbelastung, weil die vorhandenen Rentner zu versorgen und gleichzeitig ein eigener Kapitalstock aufzubauen sind, und das bei einer sinkender Zahl von Beitragszahlern. Bei einer Geldentwertung, die durchaus möglich wäre, und bei anderen Katastrophen, entstünde eine schwierige Situation für die Altersversorgung; für Kinderlose wäre es eine Katastrophe. Vor allem aber: Die Quelle der Altersversorgung, den Nachwuchs, fördert das System nicht.

Die Einführung einer Grundrente schwächte das Leistungsprinzip und wäre ebenfalls kontraproduktiv für die Kinderzahl. Ohne Mütter und ohne Kinder lebt kein Volk, kein Wohlstand, kein Renten- und Sozialsystem weiter. In der erwähnten Spiegel-Serie wird die Vorschlag zurückgewiesen, den Geburtenfleiß allein durch ökonomische Anreize anzukurbeln; das sei lediglich ein „interessantes Gedankenspiel“ und nicht ernst zu nehmen. Gerade die oberen überversorgten Klassen seien „stets und überall Vorreiter des Geburtenschwunds gewesen“. „Schon bei den Römern war Geburtenförderung erfolglos.“ Der Babyboom in den sechziger Jahren erfolgte bei einem Wochenlohn von 154 Mark. Die Geburtenrate durch Zuwendungen zu steigern, könne auch nicht klappen, weil den Kassen dazu die erforderlichen Milliarden fehlen. Schon die bisherigen Zuwendungen für die Familien waren eher Almosen, die kurz nach ihrer Gewährung durch andere Ausgaben und steigende Nebenkosten zunichte gemacht wurden. Eine Augenwischerei.

Also verbleibt für die Ankurbelung der Geburtenrate allein die „Peitsche“ für Kinderlose. Damit kommen wir zu der Elternrente zurück. Doch selbst die vorhandene Familie müßte wesentlich wirksamer als bisher unterstützt werden. In Frage käme vielleicht sogar eine zusätzliche Kinderlosensteuer.

Als sehr negativ für den Familienzusammenhalt haben sich die in den letzten Jahrzehnten verfaßten Familiengesetze erwiesen. Schließlich sind für die Familie die ideellen Werte wichtig. Ehescheidungen, Promiskuität, alternative Lebensgemeinschaften etc., kurz die Abkehr von christlichen Normen und abendländischer Kultur, ist Gift für die Familie. Kaum wird die Frau als Mutter, als Quelle des Lebens gewürdigt, eine übertriebene Emanzipation dagegen schadet dem Miteinander in Familie und Gesellschaft. Bei Shakespeare heißt es: „Sei, was du bist, ein Weib! Willst mehr du sein, so bist du keins.“

Ein Alternativvorschlag wäre es, die Bismarksche Rente zu aktualisieren. Meinung hin, Meinung her, eines steht fest: Man hat die Kosten der Kinder den Eltern überlassen, die Beiträge ihrer Kinder jedoch sozialisiert, und das ist falsch. Einzig richtig wäre es, die natürlichen Verhältnisse wiederherzustellen, und in jeden üblichen Rentenverlauf einen persönlichen, kinderzahl- oder kinderleistungsbezogenen Faktor einzuführen. Das heißt, der Kinderlose bekäme eine Rente entsprechend den Zuwendungen für die Familie aus seinen Steuern, die Eltern bekämen mehr entsprechend der Leistung der „Kinderleistung“. Da eine Rückkehr zur einstigen Großfamilie heute unmöglich ist, würde auf solche Weise das Naturprinzip „Kinder sorgen für ihre Eltern“ (wie im Gebot „Ehret Vater und Mutter“) wiederhergestellt - was auch dem Leistungsprinzip entspricht.

Die Auffassung, die elterliche Erziehungsarbeit als Leistung zu berechnen, findet bei Wissenschaftlern zunehmend eine Anerkennung. Laut Roman Herzog soll die Leistung „Kindergroßziehen“ für die alten Bundesländer im Jahr 1994 15 Billionen Mark entsprochen haben.

Durchaus verständlich sind die Reaktionen der Kinderlosen, die ihr ganzes Leben Rentenbeiträge entrichtet haben. Diese Beiträge sind an die Generation ihrer Eltern ziemlich großzügig (die „Elterndankabstattung“) verteilt und von diesen verbraucht worden. Selbst aber haben sie für das Glied „Kinderbeitragszahler“ in der ewigen, lebensaufrechterhaltenden Kette „Großeltern-Eltern-Kinder“ nicht gesorgt und müssen nun dafür büßen.

In allen Fällen ist ausdrücklich zu betonen: Der Leistung „Rente“ steht immer die Leistung „Rentenbeitrag“ der jeweiligs aktiven Generation gegenüber. Und wer in ein System ohne Kapitalstock keine Beitragszahler geliefert hat, kann eine volle Rente nur dann beziehen, wenn er fremden Kindern ihre Beiträge abnimmt. Man mag das nennen, wie man will, ungerecht ist es in jedem Fall. Dafür können die Kinderlosen jene Mittel, die sie normalerweise für das Großziehen von eigenen Kindern verwenden würden, für einen persönlichen Kapitalstock nutzen.

Mit der zunehmenden Unattraktivität der staatlichen Rentenversicherung steigen die Bestrebungen, aus dieser Versicherung auszusteigen, nicht zuletzt durch die wachsende Scheinselbständigkeit. Das kann zu einer Zahlungsunfähigkeit führen. Die nun eingeführte Privatfürsorge kann den Trend nur steigern. Vor allem wären die Altfälle betroffen. Gegenmaßnahme könnte sein, daß der gesamte aktive Teil der Gesellschaft, vom Hilfsarbeiter bis zum Millionär, an der Umlagerente teilnimmt.

Das Kindergroßziehen wird als Leistung anerkannt und wirkt sich zusammen mit vorher eingebrachten Beiträgen auf die Höhe der Rente aus. Der „Rententopf“ darf die aktive Generation nicht noch mehr belasten. Versicherungsfremde Leistungen wären separat aus einem Extra-Topf durch Zuschüsse aus der Steuerkasse zu finanzieren. Nichtbürger des jeweiligen Landes werden von der Rentensteuer nicht erfaßt. Das System sollte selbststeuernd sein und von Zugriffen der Tagespolitik geschützt werden. Alle Familiengesetze der letzten dreißig Jahren sind zu überprüfen. Weiter wäre über folgende Maßnahmen nachzudenken: Ehegattensplitting durch Familiensplitting zu ersetzen, Einführung eines indirekten Wahlrechts für Kinder, das die Eltern stellvertretend ausüben.

Mit dem Aufbau einer allumfassenden, kinderbezogenen Umlagerente wäre eines der dringendsten Probleme auf Dauer geregelt. Einen Kapitalstock wie früher in die Umlagerente einzubauen, wäre zwar ein gutes Ziel, ist aber in absehbarer Zeit unrealistisch. Zu begrüßen wäre aber der Idealismus jenes japanischen Unternehmers, der seinen Mitarbeitern ab dem dritten Kind eine beträchtliche Pausachalprämie gewährt.

Da fast alle EU-Staaten dieselben demographischen Probleme haben, wäre es sinnvoll, eine gemeinsame EU-Regelung anzustreben. Eine Angleichung von Sozialabgaben würde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen normalisieren. Es bleibt nur, sich mit Christa Meves zu fragen, „wie der jetzige desolate Zustand überhaupt hat möglich werden können. Wo liegen die Anfänge, wo sind die Wurzeln dafür? Wie war es möglich, daß sich schleichende Übel seinerzeit so gut getarnt hatten, daß die Mehrheit der Bevölkerung nicht rechtzeitig aufgehorcht und sich dagegen zur Wehr gesetzt hatte?“ Der heutige desolate Zustand mit der Rente oder in anderen Bereichen ist die negative Folge des durch das Wirtschaftswunder erreichten verheerenden Wohlstands. Der Wohlstandsbürger in seiner Habgier „spart“ ausgerechnet an den Kindern. Sogar jetzt, da der Ernst der Lage klargeworden ist, will sich die Politik ohne fundamentales Umdenken mit Scheinlösungen durchwinden. Sie hat nicht den Mut, die Dinge direkt anzugehen. Die Konsequenz dieser Teilreform ist, daß wir die alten Menschen auf Dauer nicht versorgen können und sie dann entweder umkommen lassen oder ins Grab wünschen.

Obwohl das Problem (abgesehen von Irland und Island) gesamteuropäisch ist, schneiden Frankreich und die skandinavischen Länder deutlich besser ab als Deutschland. Bis 2050 wird sich die Bevölkerung noch einmal verdoppeln. Dann werden auf der Erde zehn Milliarden Menschen leben, davon nicht einmal fünf Prozent in der EU.

Vorbild Frankreich: Dort liegt die Geburtenziffer mit 1,8 pro Frau weit über dem deutschen Niveau. Warum? Weil gerade das dritte Kind massiv vom Staat gefördert wird, weil gerade die Eliten Wert auf viele Kinder legen, weil es gerade für Karrierefrauen selbstverständlich ist und von ihnen erwartet wird, mehrere Kinder zu haben. Das dritte Kind wird in Frankreich sozusagen fürs Vaterland geboren und scherzhaft nach dem jeweiligen Präsidenten benannt, le bébé Mitterand, le bébé Chirac.

Selbst wenn wir auf einen eigenen kulturellen Anspruch verzichteten: Einwanderung allein ist keine Lösung. Um den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung (derzeit 42 Millionen) langfristig zu halten, bräuchte Deutschland eine halbe Million Einwanderer pro Jahr, die sofort arbeitsmarktfähig sind. Doch schon jetzt ist die Integration der Einwanderer aus fremden Kulturen weitgehend gescheitert. Was wenig bekannt wurde: Die dritte Generation ist am wenigsten integrationswillig. Beispiel Türken in Deutschland: Die erste Generation, die Gastarbeiter der sechziger Jahre, war noch dankbar; die zweite Generation versuchte, sich zu arrangieren; die dritte Generation, die jetzt zunehmend den Ton angibt, hält sich für diskriminiert und entwickelt besondere Empfindlichkeiten.

Als ein „hellen Streif“ in Sachen Rente und Familie kann man das Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 bezeichnen, nach dem Kindererziehung als eine „eigene konstitutive Leistung“ entsprechend einem gezahlten Beitrag gilt, wobei die Entlastung der Familie während der Erziehungsphase greifen muß.

Schon ist abzusehen, daß die gerade eingeführte Riester-Rente genauso scheitern wird wie zuvor der Vorschlag von Minister Blüm. Immer wieder wird versucht, sich „durchzumogeln“ und andere für die Folgen büßen zu lassen. Alles wäre halb so schlimm, wenn das Volk die Möglichkeit hätte, bei der Bundestagswahl 2002 eine Alternative zu wählen. Doch die CDU/CSU wird sich wieder einmal anpassen.

 

Franz Harder, Jahrgang 1929, Ingenieur a.D., schrieb in JF 5/99 über Integrationsprobleme.


 
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