© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    51/01 14. Dezember 2001

 
Land und Leute preisgegeben
von Fritjof Berg

Zur Zeit läuft im Fernsehen die Serie „Die große Flucht“. Bei allenMängeln wird das gro-ße Unrecht gegen dieDeutschen hier wenigstens einmal thematisiert. Was aber geschah nach dem Krieg mit den Flüchtlingen? Müssen sie ihren Opfergang buchstäblich „bis zum letzten Vertriebenen“ gehen?

Der Block der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE), der 1948/49 als Selbsthilfepartei der in Hütten und Ställen vegetierenden Vertriebenen, aber auch anderer, mit Ostdeutschland und den Ostdeutschen schicksalhaft verbundenen Menschen im „Flüchtlingsland“ Schleswig-Holstein entstanden war, schien schon wenige Jahre später in den Augen mancher seiner anfänglichen Wähler entbehrlich geworden zu sein. Das Lastenausgleichsgesetz (LAG) von 1952, das die Vertriebenen in Jahren explosiver sozialer Spannungen den Regierungsparteien abgetrotzt hatten, war zwar eher Flickwerk geblieben als ein wirklich redlich-brüderlicher Ausgleich der Lasten und Verluste eines Krieges, den ein einiges deutsches Volk geführt und den es einheitlich verloren hatte. Aber mit einer einheitlichen „Hausratsentschädigung“ von zunächst 1200 Mark für jeden bis zur Vertreibung eigenständigen Haushalt, mit zinsgünstigen Aufbaudarlehen und der Aussicht auf eine irgendwann fällige (am Einheitswerk des Jahres 1935 ausgerichtete) „Hauptentschädigung“ für Vermögensverluste an Grundeigentum und Betriebseinrichtungen waren die ersten Schritte heraus aus Hütten und Ställen zu einem wieder menschenwürdigen Dasein mit neuen Zukunftsaussichten geebnet. Viele Führungspersönlichkeiten des BHE waren zur CDU hinüber- gewechselt und hatten durch sie in Politik und staatlicher Verwaltung Positionen erlangt, mit denen sie vermeintlich effizienter als vorher die Belange der Vertriebenen würden wahrnehmen können.

Freilich hatten damals und haben bis heute nicht allzu viele nord-, west-, süd- und auch mitteldeutsche Politiker begriffen und es deshalb dem gesamten deutschen Volk begreiflich zu machen vermocht, daß die Ostdeutschen mit der Vertreibung aus ihrer Heimat ein Schicksal erlitten, das sie nicht deshalb traf, weil sie Ostpreußen, Pommern, Schlesier oder Sudetendeutsche waren, sondern Deutsche, unabhängig von ihrer landsmannschaftlichen Zugehörigkeit - ein Schicksal also, das ihnen stellvertretend für das ganze deutsche Volk zugefügt worden war. Und so kam es, daß Lastenausgleich und wirtschaftliche Eingliederung der Vertriebenen in der Bundesrepublik eine psychologische Dynamik entwickelten, die spalterisch wirkte und der von politischer Seite völlig unzureichend entgegengewirkt wurde. Waren die Ankömmlinge aus dem Osten anfangs in einer beschämend großen Zahl von Fällen als unerwünschte Eindringlinge empfunden worden, gegen die viele aufnahmepflichtige Quartiergeber sich abschotteten und vor denen man tunlichst die „gute Stube“ verschloß, so erhielt ihre Ablehnung jetzt andere Vorzeichen. Als Kunden mit gestärkter Kaufkraft waren sie willkommen - nicht aber als aktive und selbständige Teilnehmer am neu erwachenden Wirtschaftsleben. In dieser Hinsicht wurden sie von einer Vielzahl „einheimischer“ Geschäftsleute als unerwünschte und lästige Konkurrenten empfunden - berufsständige Eintracht mit den Kollegen aus dem Osten war Mangelware. Und verbreitet herrschten wegen des - nochmals: kaum diesen Namen verdienenden - Lastenausgleichs Neid und Mißgunst denen gegenüber, die „vorher angeblich ein Rittergut, in Wahrheit aber nichts besessen hatten“. In diesem inneren Abwehrmechanismus bei Teilen der einheimischen Bevölkerung ist eine nicht geringe Ursache für die spätere politische Isolierung der Vertriebenen und die Nichtwahrnehmung bzw. Verdrängung ihres Schicksals zu erblicken.

Andere Faktoren bei der Eliminierung der deutschen Ostgebiete und der von dort Vertriebenen als unverlierbarer Bestandteil der nationalen Identität aus dem gesamtdeutschen Bewußtsein kamen hinzu. Wenngleich marginal, so war doch symptomatisch das Nachäffen des ostpreußischen Idioms in Hörfunksendungen als besonders geistreicher Beitrag. Zur Belustigung und Unterhaltung. Als die westdeutsche Bundespost 1965 die 20-Pfennig-Briefmarke „Zwanzig Jahre Vertreibung 1945-1965“ herausgab, entblödete sich eine gewisse Journaille nicht, die Mäntel der darauf abgebildeten, gebeugt westwärts gegen starken Wind ankämpfenden Flüchtlingsgruppe als „windschnittige Vertreibungsmoden“ zu etikettieren.

Die jedem Deutsche geläufigen Verhaltensmaximen des „Einer für alle, alle für Einen“ und der „Volksgemeinschaft“ wurden als Ausgeburten eines NS-Ungeistes denunziert. Die Zuerkennung des Status als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften an die mit ihren Heimatprovinzen kongruenten ostdeutschen Landsmannschaften wurde abgelehnt. Die vertriebenen Ost- und Westpreußen, Danziger, Pommern, Brandenburger, Nieder- und Oberschlesier hatten damit in der nach alten Stammesbezügen föderativ gegliederten Bundesrepublik kein staatliches Zuhause mehr, das ihre landsmannschaftliche Zugehörigkeit als eigene Prägung hätte wahrnehmen und pflegen können. Obendrein war ihr „preußisches“ Herkunfts- und Identitätsmerkmal nach der - auch von manchen deutschen Nachkriegspolitikern begrüßten - Zerschlagung Preußens durch das Siegerdekret tabu. Die Reaktivierung mancher korporativer Patenschaften westdeutscher Städte und Kreise für ostpreußische Städte, die Neubegründung vieler Patenschaften für andere ostdeutsche Städte und Provinzen auf Stadt-, Kreis- und Bundesebene waren begrüßenswert und sollten wegweisende Taten sein. Sie konnten für sich allein jedoch keine umfassende Identifizierung mit Land und Leuten aus dem Osten erzeugen. Soweit es sich um die in der SBZ bzw. späteren DDR lebenden Vertriebenen handelte, galten sie im verordneten Sprachgebrauch als „Umsiedler“ und war jede Thematisierung ihrer ostdeutschen Herkunft und des Schicksals ihrer Heimatgebiete spätestens ab 1947 untersagt. Je mehr in der Bundesrepublik im Laufe der Zeit das Totschweigen mit einer ähnlichen Zielrichtung um sich griff, verbunden mit der in Fahrt kommenden „Vergangenheitsbewältigung“, desto mehr wurde der Hinweis auf Vertreibungsverbrechen und Gebietsraub als unstatthafte „Aufrechnung“ paralysiert.

Kehren wir noch einmal von einem anderen Ausgangspunkt, dem innen-, d.h. zunehmend parteipolitischen und dem außenpolitischen, zum BHE zurück. Auch insoweit schien diese Partei in den Augen vieler ihrer ursprünglichen Wähler entbehrlich geworden zu sein. Von Wahl zu Wahl rutschte sie immer mehr unter die Fünf-Prozent-Linie und verfiel. Teile ihrer Funktionsträger freundeten sich mit der CDU an. Ebenso erging es der Deutschen Partei (DP). Andere Funktionärsstämme beider Parteien gehörten Anfang der sechziger Jahre zu den Wegbereitern der neu entstandenen NPD, als die Bundesrepublik immer unbedingter auf Westintegrations-, Verzichts- und Vergangenheitsbewältigungskurs gegangen war.

In ihrer Regierungserklärung vom 20. September 1949 hatte die vom ersten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer, geführte Bundesregierung bezüglich der Oder-Neiße-Linie und der Vertreibung angekündigt, „allen diesen Fragen die größte Aufmerksamkeit zu widmen und sich dafür einzusetzen, daß auch das uns zustehende Recht gewahrt wird“. Weiterhin sollte „das ganze Rechts- und Tatsachenmaterial in einer Denkschrift zusammengefaßt, veröffentlicht und den alliierten Regierungen überreicht werden“.

Tatsächlich gab das Bundesministerium für Vertriebene zu Beginn der fünfziger Jahre eine mehrbändige erschütternde Dokumentation über die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße und den Vertreibungsgebieten außerhalb der Reichsgrenzen heraus. Eine Dokumentation, die freilich nur in deutscher Sprache erschien, nicht aber in zwei oder drei anderen Weltsprachen. Sie wurde unter der späteren SPD/FDP-Regierung Brandt-Scheel sozusagen als Verfassungschutz-Sache unter Verschluß genommen.

Es stand nicht gerade in Übereinstimmung mit der Absichtserklärung vom September 1949, wenn Bundeskanzler Adenauer und fast alle seiner Minister von Mitteldeutschland als der „Ost-Zone“ und von der Bundesrepublik und der DDR als den „beiden Teilen Deutschlands“ sprachen. Mochten zu jener Zeit an vielen Ortseingängen Schilder mit der Deutschlandkarte und der Aufschrift „Dreigeteilt niemals!“ angebracht sein - dieser Sprachgebrauch begünstigte bereits unterschwellig die Ausgrenzung des hinter Oder und Neiße gelegenen Deutschlandteiles und der Vertriebenen aus dem Bewußtsein der Öffentlichkeit.

Unüberhörbar waren der regierungsamtliche und der Protest des Bundestages gewesen, als die DDR im Juni/Juli 1950 im sogenannten Görlitzer Abkommen mit der Volksrepublik Polen die Oder-Neiße-Linie zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ erklärt hatte. In der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 13. Juni 1950 hatte der Alterspräsident Paul Löbe (ebenso wie der jetzige Bundespräsident Thierse aus Breslau stammend) im Namen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages (mit Ausnahme der Kommunisten), zugleich mit Zustimmung der Bundesregierung und des Bundesrates erklärt: „Das Gebiet bleibt ein Teil Deutschlands ... Niemand hat das Recht, aus eigener Machtvollkommenheit Land und Leute preiszugeben oder eine Politik des Verzichts zu treiben.“ Die Grenzfragen könnten nur durch einen Friedensvertrag geregelt werden. Die Mitwirkung der DDR am Görlitzer Abkommen sei „ein Beweis für die beschämende Hörigkeit dieser Stelle gegenüber einer fremden Macht“.

Zu jener Zeit wetteiferten SPD, CDU und FDP vor Wahlen geradezu, auf Wahlplakaten das ganze Deutschland „von der Maas bis an die Memel“ als Ziel ihrer Deutschlandpolitik darzustellen. Für erhebliche Beunruhigung sorgte die Erklärung, die der französische Staatspräsident de Gaulle am 25.3.1959 auf einer Pressekonferenz vor 600 Journalisten abgab: „Die Wiedervereinigung der beiden Teile zu einem einzigen Deutschland ... scheint uns die normale Bestimmung des deutschen Volkes, vorausgesetzt, daß es seine gegenwärtigen Grenzen nicht in Frage stellt ...“ Die Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28.3.1959 schrieb hierzu unter Bezugnahme auf ein Dementi Dr. Adenauers, er habe sich bereits vorher dem amerikanischen Außenminister Dulles gegenüber mit der Anerkennung der Oder-Neiße-Linie einverstanden erklärt: „De Gaulle hat tatsächlich nicht mehr gesagt als das, was im Grunde die Auffassung sowohl breiter Kreise in der Bundesregierung als auch in der Opposition ist.“

Den höchsten Gipfel an immer noch entgegengesetzten Versprechungen und Festlegungen der Bundestagsparteien zugunsten einer Wiederherstellung des Völkerrechts und der Menschenrechte auch für die Ostdeutschen erklomm der damalige stellvertretende Vorsitzende der SPD, Herbert Wehner, als er am 22. März 1964 auf dem 1. Kongreß der ostdeutschen Landesvertretungen in Bonn für seine Partei erklärte: „Sie können auf uns zählen.(...)Das Recht darf nicht allein als die Sache der Ost- und Mitteldeutschen angesehen werden, es ist die Sache aller Deutschen.“ Nach der Absage an „Tricks und Kunstgriffe“ im Zeichen der sogenannten Realpolitik fuhr er fort: „Was aber gewönne die Welt, wenn die Deutschen sich dazu überreden oder übertölpeln oder dazu nötigen ließen, zu heucheln und anzugeben, daß geraubtes, vorenthaltenes oder mißhandeltes Recht nicht mehr so genannt werden soll? (...) Sie gewönne vielleicht oder höchstens eine zeitweilige Betäubung, aber sie wäre damit Opfer einer Täuschung.“

Umso tiefer war der Absturz in den Orkus von Wortbruch, Wählertäuschung und kaltschnäuziger Selbstverleugnung, als derselbe Wehner nach Bildung der Regierungskoalition von SPD/FDP 1969 im Zuge der von dieser betriebenen Ostpolitik erklärte, das (von ihm noch kurz zuvor beschworene) Recht sei „Formelkram“, und als der neu gewählte Bundeskanzler Brandt seinen Opponenten entgegenhielt: „Die Weltgeschichte ist kein Amtsgericht.“

Die CDU aber „prüfte“ und „prüfte“ und „prüfte“ die „Ostverträge“ der Regierung Brandt/Scheel mit der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen über die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze, bis sie sich in ihrer inneren Zerrissenheit und Unentschiedenheit mit der CSU in die Stimmenthaltung flüchtete und auf diesem Wege das Wirksamwerden der Grenzanerkennungsverträge ermöglichte. Mit dieser geschichtsschweren Entscheidung des Bundestages vom 17. Mai 1972 war den ostdeutschen Heimatvertriebenen und ihren Verbänden unzweideutig die Übereinstimmung mit und die Unterstützung ihrer deutschlandpolitischen Zielvorstellungen seitens der Bundesparteien entzogen.

Ausgerechnet das Jahr 1989 , in dem die Berliner Mauer barst und das Credo von der „Unabänderlichkeit der in Deutschland bestehenden Realitäten“ widerlegt wurde, läutete die letzte Phase der Ausstoßung Ostdeutschlands und der Ostdeutschen aus dem deutschen Mutterleib ein. Am 21. Juni 1990 erklärte der nunmehrige Bundeskanzler Helmut Kohl im Namen seiner Regierung vor dem Bundestag: „Der Deutsche Bundestag richtet heute gemeinsam mit der Volkskammer der DDR eine unmißverständliche Botschaft an Polen: Die Grenze Polens zu Deutschland, so wie sie heute verläuft, ist endgültig.“ (Das Bundestagsprotokoll verzeichnet hierzu Beifall von allen Fraktionen - ein weltgeschichtlich wohl einmaliger Vorgang beim Verzicht auf mindestens ein Viertel des eigenen Staatsgebiets.) Und weiter: „Sie wird durch Gebietsansprüche von uns Deutschen weder heute noch in Zukunft in Frage gestellt.“ Von 505 abgegebenen Stimmen gab es dazu 444 Ja-Stimmen, 60 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Der am 12. September 1990 in Moskau abgeschlossene „2+4-Vertrag“ betreffend die „abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ zwischen der Bundesrepublik, der DDR, Frankreich, der UdSSR, Großbritannien und den USA wurde am 11. Oktober 1990 ratifiziert.

In einem von leiser Hand gelenkten Gleichschaltungsprozeß ohne Beispiel folgte unter rabiater Fälschung aller geschichtlich-territorialen, ethnischen und kulturellen Gegebenheiten die Westverschiebung des Begriffes „ostdeutsch“. „Ostdeutsch“ und „Ostdeutschland“ wurden in totalitärer Manier über den mitteleuropäischen Raum gestülpt, der nicht einmal vom untergegangenen DDR-Regime das Attribut „ostdeutsch“ erhalten hatte. Mit dieser zynischen Mißachtung ihrer personalen Identität und Auslöschung ihrer spezifisch ostdeutschen Existenz im öffentlichen Bewußtsein wird nun schon seit Jahr und Tag an den Vertriebenen ein weiteres Mal vollzogen, was ihre Charta vom August 1950 „im Geiste töten“ nennt.

Und heute? Die Grünen, die jetzt mit den USA „uneingeschränkte Solidarität“ ausüben, trugen vor ihrem Marsch durch die Institutionen auf Spruchbändern die Parole „Nie wieder Deutschland“ vor sich her. Der sicherste Weg dorthin ist die Abschaffung eines genuin deutschen Volkes und seine Ersetzung durch eine Multi-Kulti-Amorphie. Die jährliche Abtreibung hunderttausender Ungeborener, die gesetzliche Etablierung des ius-soli-Prinzips zugunsten der Kinder geburtenfreudiger Menschen aus anderen Kulturkreisen und Ethnien, die Geburtenverweigerung deutscher Ehepaare, die Legalisierung der sogenannten Homo-Ehe und die beabsichtigte Verwandlung Deutschlands in ein Einwanderungsland von rechts wegen markieren die bereits sichtbare Entwicklung. Die ostdeutschen „Stämme“ von Ostpreußen bis Schlesien wiesen noch in den Kriegsjahren von 1939 bis 1943 einen Geburtenüberschuß von fast einer halben Million auf. Sind die Ostdeutschen in der öffentlichen Wahrnehmung nahezu unsichtbar geworden, so werden sie jetzt auch biologisch vom Aussterben bedroht.

Bleibt von den Ostdeutschen und ihren Heimatgebieten, die so viel zur gemeinsamen deutschen Kultur und Geschichte beigetragen haben, in einer nicht allzu fernen Zukunft nur noch ein Nachklang wie die Mythen in der Edda und im Hildebrandslied? Nicht einmal dies, wenn unser Land so „unheimlich“ im wahrsten Sinne des Wortes wird.

 

Fritjof Berg, geb. 1931 in Königsberg, Verwaltungsjurist, ist Vorsitzender des Verbands heimatvertriebener Studenten (VHDS). Er veröffentlichte mehrere Bücher, darunter „Über die Weichsel - Eine deutsche Rückkehr“ (1978).


 
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