© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    45/01 02. November 2001

 
Meldungen

Streit um Waffenruhe zum Ramadan

BERLIN/SCHWERIN. Eine Feuerpause in Afghanistan zu Beginn des Fastenmonats Ramadan befürwortet Entwicklungshilfeministerin Heidi Wieczorek-Zeul. „Ich denke schon, daß der Hinweis von Präsident Pervez Musharraf sehr bedenkenswert ist, daß die Fortsetzung des Bombardements nach dem Beginn des Ramadan eine Schwächung der Anti-Terror-Koalition bedeutet“, erklärte die 58jährige SPD-Politikerin auf einer Besuchsreise in Pakistan letzten Montag in Islamabad. Auch der Parlamentarische Staatssekretär im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer (Grüne), warnte letzten Dienstag im Deutschlandfunk, „die Lage werde bei fortgesetzten Angriffen im Fasten-Monat Ramadan schwieriger“. Der Landtagspräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Hinrich Kuessner (SPD), erwägt wegen der Unterstützung der US-Angriffe auf Afghanistan durch die Bundesregierung sogar einen Parteiaustritt. Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sich eindeutig gegen eine Aussetzung der US-Militärschläge ausgesprochen. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt in diesem Jahr Mitte November. Es ist der neunte Monat des islamischen Mondjahres.

 

Ende der Fristen für Entschädigungen

BERLIN. Der Sprecher des Zentralrates Kommunistisch Verfolgter in Deutschland, Harald Strunz, macht darauf aufmerksam, daß die Antragsfristen der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und sonstiger Bestimmungen zur Beseitigung des kommunistischen Unrechtes zum 31.Dezember 2001 ablaufen. In den westdeutschen Bundesländern ist dieser Umstand weitestgehend unbekannt. Auch in den neuen Bundesländern scheuen sich bisher einige Antragsberechtigte, auf den Ämtern ihren wieder etablierten Peinigern ihre Rechte vorzutragen. Gegenüber den Opfern nationalsozialistischen Unrechtes wurde, entsprechend gültiger internationaler Normen, auf einen Fristablauf verzichtet. Damit haben ab 2002 nur die Opfer der SED im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes keinen Anspruch mehr auf Entschädigung.

 

Gewerkschafter gegen rot-grüne Sozialpolitik

FRANKFURT. IG Metall-Vorstandsmitglied Horst Schmitthenner hat den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zum „Job-Aqtiv-Gesetz“ kritisiert. Damit drohten weitere Verschlechterungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, die von der IG Metall nicht hingenommen werden könnten, warnte der SPD-Politiker letzte Woche in Frankfurt/Main. Bislang sei vorgesehen, Leiharbeitnehmern ab dem 13. Monat des Einsatzes bei einem Entleiher die Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen des Entleiherbetriebes zu gewähren. Diese Regelung biete ohnehin nur einen unvollkommenen Ausgleich für die Ausweitung des Überlassungszeitraumes auf zwei Jahre, kritisierte Schmitthenner. Nun werde das Prinzip der Tarifeinheit im Betrieb weiter untergraben und Lohndumping gefördert.


 
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