© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    43/01 19. Oktober 2001

 
WIRTSCHAFT
Steuerabgaben für die Staatsmeinung
Bernd-Thomas Ramb

Nach den Plänen der Bundesländer soll ab 2004 die Ge-bühr für den Empfang der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogramme grundsätzlich von jedem Haushalt eingezogen werden. Die Folge: Jeder muß die Rundfunkgebühren bezahlen, wenn der Haushaltvorstand nicht nachweist, daß in seinem Haushalt weder Radio noch Fernseher existiert. Wer jedoch nun glaubt, in Zeiten neuer Medien der GEZ ein Schnippchen schlagen zu können, indem er Radio und Fernsehen über Internet oder spezielle Empfangsmodule auf dem Computer empfängt, irrt gewaltig. Auch der Besitz eines blanken PCs verpflichtet zur Zahlung. Erst bei Nachweis eines radio-, fernsehgerät- und computerfreien Haushalts dispensiert die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) von der Zwangsabgabe.

Das von der GEZ ausgerechnete Einnahmenplus durch Ersparnis von Einzugskosten und Vermehrung der Zahler scheint so immens zu sein, daß bei den Betrieben großzügig gekürzt wurde. Unternehmen, die heute teilweise für jedes Geschäftsauto zur Abgabe gezwungen werden und in der Regel ein Vielfaches der Gebühren zahlen, werden künftig nur noch mit einem Monatssatz zur Kasse gebeten. Aber nicht nur die ökonomische Rechnung ist zweifelhaft. Die geplante Neuordnung der Medienzwangsabgabe verdeutlicht wieder einmal die prinzipiellen Bedenken gegen das staatlich organisierte Informations- und Unterhaltungssystem. Die öffentliche Kontrolle der Anstalten ist eine Farce, da sie vollständig dem Parteienklüngel unterworfen ist, und das Produkt von ARD und ZDF demzufolge von zweifelhafter Qualität. Wenn die Bevölkerung schon mit Staatsmachtsmeinungen infiltriert werden soll, dann konsequenterweise aus Steuermitteln finanziert. Die Rundfunkabgabe ist somit nur als neue Steuer zu verstehen.


 
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