© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/01 05. Oktober 2001

 
Meldungen

Staatsanwaltschaft prüft Millionenschaden

BERLIN. Gegen den Vorstand der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“, der für die Auszahlung der von der deutschen Wirtschaft und dem Bundeshaushalt aufgebrachten zehn Milliarden Mark für die Zwangsarbeiter des Zweiten Weltkrieges in Deutschland verantwortlich ist, wurde Anzeige des Kuratoriumsmitglieds Lothar Evers wegen des Verdachtes auf Betrug und Untreue erstattet. Hintergrund war der im Sommer vorgenommene Umtausch von 1,3 Milliarden Mark in Zloty, bei dem durch das seinerzeit ungünstige Währungsverhältnis ein Umtauschverlust von 183 Millionen Mark verursacht wurde. Absicherungen gegen einen Währungsverfall wurden nicht getroffen. Gegen die Vorstandsmitglieder Michael Jansen und Jan Dreher wird durch die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlung eingeleitet. Dabei müsse jedoch, wie Sascha Daue, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, der JUNGEN FREIHEIT mitteilte, erst die Rechtsfähigkeit der Anzeige überprüft werden.

 

Sachbearbeiter nach Äußerung gekündigt

LÜBECK. Der Lübecker Bürgermeister Bernd Saxe (SPD) hat einem Mitarbeiter des Umweltamtes fristlos gekündigt, weil dieser in einer Pressemitteilung für ein „Bündnis Rechts“ die Anschläge in den USA als „längst überfällige Befreiungsaktion gegenüber den USA“ bezeichnet haben soll. Bei dem Sachbearbeiter handelt es sich um den 46jährigen Dieter Kern, der laut Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein Vorsitzender des „rechtsextremistischen“ Projekts „Bündnis Rechts“ ist. Die Außerung Kerns sei „völlig inakzeptabel und menschenverachtend“, begründete der Bürgermeister die Kündigung. Das gestörte Vertrauensverhältnis mache eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar. In der Vergangenheit hatte die Stadt Lübeck bereits zweimal versucht, Kern zu entlassen, scheiterte in beiden Fällen jedoch am Arbeitsgericht. Während die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen Kern aufgenommen hat, kündigte dieser an, erneut das Arbeitsgericht anzurufen.


 
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