© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    40/01 28. September 2001

 
Zweifel an der richtigen Gesinnung
Meinungsfreiheit: RCDS will Autor der JUNGEN FREIHEIT ausschließen
Christian Anders

Der Bundesvorstand des Ring Christlich Demokratischer Studenten (RCDS) will seinen Vorsitzenden an der Universität Bonn, Alexander Schmidt, wegen dessen Tätigkeit als freier Mitarbeiter der JUNGEN FREIHEIT aus dem Verband ausschließen. In einem Schreiben des Bundesvorstandes wird Schmidt „grob verbandsschädigendes Verhalten“ gemäß Paragraph 18b der Bundessatzung vorgeworfen.

Als Begründung für diese Maßnahme listet der RCDS, der offenkundig die Tätigkeit Schmidts bei der JUNGEN FREIHEIT genau verfolgt hat, detailliert alle Beiträge des 22jährigen für diese Zeitung seit dem 2. Januar 1998 auf. Ausgangspunkt sind die umstrittenen Verdächtigungen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Wohlwissend, daß die JUNGE FREIHEIT mittels Verfassungsbeschwerde diese Vorwürfe zurückweist, führt der RCDS dieses zweifelhafte Argument an. Der dreiköpfige Bundesvorstand des RCDS kommt zu der pauschalen Auffassung, daß Schmidt Sympathie für bzw. Übereinstimmung mit extremistischer Gesinnung erkennen läßt. Als Beweis wird Alexander Schmidt beispielsweise ein Beitrag aus der Ausgabe Nr. 8/00 vom 18. Februar 2000, vorgehalten, in welchem er über die falschen Rechenschaftsberichte der CDU und die daraus resultierenden möglichen Konsequenzen für die Volkspartei berichtete. Der Bundesvorstand bemängelt, daß Schmidt die „Rechtmäßigkeit der Sanktionen gegen die CDU mit keinem Wort in Frage stellt“. In dieser Form setzen sich die Vorwürfe gegen den 22jährigen fort. Schmidts Beiträge reichen der RCDS Führung offenbar als Beleg für verbandsschädigendes Verhalten.

Auf ein Protestschreiben des Chefredakteurs der JUNGEN FREIHEIT, Dieter Stein, versicherte der Bundesvorsitzende des RCDS, Lars Kasischke, daß die Mitarbeit bei der JUNGEN FREIHEIT keinen Verbandsausschluß zur Folge habe. Dennoch erscheint dem RCDS einzig der Ausschluß Schmidts aus dem Verband als geeignet, den „bereits entstandenen Schaden zu mindern und weiteren Schaden abzuwenden“. Fraglich ist, ob der Bundesvorstand nach der Erklärung von Kasischke weiterhin der Verdacht äußern wird, daß Schmidt aufgrund seiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter bei der JUNGEN FREIHEIT „erhebliche Zweifel an dem Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ erkennen läßt.

Doch der „Fall Schmidt“ ist nicht die einzige Säuberungsaktion der christlichen Studenten: Die RCDS-Führung geht derzeit auch gegen zwei weitere Mitglieder des Bonner Verbandes, Markus Büchel und David Klein, vor. Beide waren seit 1998 in diversen Vorständen des RCDS aktiv. Dem Ausschluß aus dem Verband zieht der RCDS auch in diesen Fällen mit der gleichen Argumentation in Erwägung, nämlich „um größeren Schaden für den Verband abzuwenden“. Schmidt, Büchel und Klein wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 17. September schriftlich zu den Vorwürfen zu äußern.

Während Markus Büchel und David Klein auf Antrag eine einmonatige Fristverlängerung zugestanden wurde, ließ Alexander Schmidt den Termin verstreichen. In einem Gespräch mit der JUNGEN FREIHEIT erklärte Schmidt, daß er keinen Grund sehe, zu den Vorwürfen des RCDS-Bundesvorstandes Stellung zu beziehen. Schmidt: „Die Vorwürfe sind ohnehin unbegründet und lächerlich.“

Ob die drei Bonner Studenten mit einem fairen Verfahren rechnen können, ist auch für sie fraglich. Trotzdem wollen sie nicht klein beigeben. Für den Fall des Ausschlusses haben sie angekündigt, ihre Mitgliedschaft im RCDS von ordentlichen Gerichten feststellen zu lassen.


 
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