© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/01 22. Juni 2001 |
||||
Aufgeschnappt Öffentliches Interesse Jakob Apfelböck Martin Lettmayer und Ulrich Meyer dürfen wieder im Reichstag recherchieren. Das von Wolfgang Thierse gegen die beiden SAT.1-Kokain-Fahnder verhängte Hausverbot war so hat das Berliner Verwaltungsgericht nun befunden rechtswidrig. Das Argument von Bundestagsanwalt Gernot Lehr, die von einer Kamera begleitete Wischproben-Aktion auf 28 Toiletten des hohen Hauses habe die Parlamentarier massiv verunsichert und ihre Arbeitsfähigkeit bedroht, konnte die Richter nicht umstimmen. Monate des Friedens und der Beschaulichkeit unter der Glaskuppel sind zu Ende. Berlin wird für die Volksverteter zur Hölle. Auf der Straße erkennt sie niemand, aber im Parlament müssen sie selbst beim Besuch der Toilette davon ausgehen, daß ihre dortige Aktivität von öffentlichem Interesse ist. Eine Demokratie kennt aber keine Geheimnisse. Da die Bürger ihre Abgeordneten im Plenum nicht sehen, haben sie das Recht, ihnen nachzuspionieren. |