© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    18/01 27. April 2001

 
"Kurzschlußpolitik"
NPD-Verbot: Schmidt und Kohl als "Kronzeugen" zitiert
Hartmut Untau

Die vom Verbot bedrohte Nationaldemokratische Partei (NPD)hat beim Bundesverfassungsgericht ihre Entgegnung zum Verbotsantrag der rot-grünen Bundesregierung eingereicht. Auf 388 Seiten begründet die Parteiführung unter ihrem Vorsitzenden Udo Voigt und ihrem Prozeßanwalt Horst Mahler, warum der Verbotsantrag unzulässig sei. Die NPD sei Ausdruck einer systemkritischen Bewegung, nicht aber ihre Ursache, heißt es in der Erwiderung. Am Freitag vergangener Woche erschienen beide in Karlsruhe persönlich an der Gerichtspforte und übergaben das Schreiben.

Am Montag äußerten sich dann die Vertreter der Partei zum Inhalt. Entgegen den Aussagen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, daß die Beweislage genügend Belege enthielte, berufen sich die Nationaldemokraten auf Zitate von Helmut Schmidt und Helmut Kohl, die sich einst sinngemäß genauso geäußert hätten wie die NPD heute. So wird Kohl mit einer Äußerung von 1982 zitiert. Damals habe er von einer "zu großen Zahl von türkischen Mitbürgern in Deutschland" gesprochen und deren Rückführung ermöglichen wollen.

Fromm verwahrte sich gegen den Vorwurf der NPD, der Staat hätte durch Einflußagenten Gewalt in die NPD transportiert. "Diese Behauptung ist der durchsichtige Versuch, von der eigenen Politik der letzten drei Jahre abzulenken und die Konsequenzen dieser Politik zu vermeiden", so Fromm.

Dem Vorwurf der Zusammenarbeit mit Neonazis und Skinheads hielt Mahler entgegen, daß dies beabsichtigt sei, um den jungen Menschen eine sinnvolle Aufgabe zu geben, statt sie zu verfemen und auszugrenzen. Auch weiterhin solle vermieden werden, daß die Multiethnisierung weiter fortschreitet.


 
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