© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    16/01 13. April 2001

 
Beratung rund um die Uhr
Voraussetzungen für die Aufnahme von Pflegekindern am Beispiel der Situation in Duisburg
Martina Zippe

Die Gründe für das Pflegen von Kindern außerhalb der Ursprungsfamilie sind Erziehungsschwierigkeiten, erklärt Thomas Krützberg, der stellvertretende Leiter des Duisburger Jugendamtes. Mehr als 80 Prozent der Eltern geben ihre Kinder freiwillig in Pflege, in den restlichen knapp 20 Prozent der Fälle greift das Jugendamt wegen Erziehungsdefiziten ein.

In der Großstadt Duisburg mit etwa 520.000 Einwohnern wurden im vergangenen Jahr 497 Pflegekinder in Heimen erzogen, 401 Pflegekinder wohnten bei Pflegeeltern. Die individuelle Betreuung ist oft vorzuziehen. Es besteht immer noch Bedarf an Pflegeeltern. Die Zeit, die ein Kind in einer Pflegefamilie verbringt, ist unterschiedlich lang. Ziel der Pflege ist in jedem Fall, die Ursprungsfamilie wieder zusammenzubringen.

Für eine Bewerbung als Pflegeeltern ist eine Ehe nicht Voraussetzung; meist handelt es sich jedoch um verheiratete Paare, die ein Kind aufnehmen. Das Alter der Pflegeeltern spielt keine Rolle. Die Bewerber sollten aber mit beiden Füßen "im Leben stehen". Eine Berufstätigkeit der Pflegemutter stellt kein Hindernis dar. Eigene Kinder müssen nicht vorhanden sein. Die Pflegeeltern haben aber in der Regel bereits Erfahrungen mit Kindern gesammelt. Das Pflegekind muß nicht das jüngste der Kinder sein; ganz wichtig ist hingegen, daß es in den Familienverband paßt. Kleinkinder kommen – anders als noch vor Jahrzehnten – nur in absoluten Ausnahmefällen ins Heim, da dort aufgrund ihres Alters für die Entwicklung Schäden zu befürchten wären. Bis zu sechs Jahren werden Kinder daher in Pflegefamilien untergebracht.

Für das Kind erhalten die Pflegeeltern einen monatlichen Unterhaltssatz zwischen 1.122 Mark (bis 6 Jahre) und 1.418 Mark (über 14 Jahre). Dieser Betrag wird für die Unterbringung und Ernährung des Kindes verwendet abzüglich eines Betrages von 350 Mark für die Pflegeeltern. Gegenüber diesen 13.464 beziehungsweise 17.016 Mark pro Jahr kostet das Jugendamt ein heilpädagogischer Heimplatz zwischen 70.000 und 120.000 Mark pro Jahr.

Für die befristete Aufnahme eines Pflegekindes gibt es kein Kindergeld, da das Kind bereits den Unterhaltssatz erhält; für einen dauerhaften Aufenthalt wird teilweise Kindergeld gezahlt. Ein eigenes Zimmer für das Pflegekind ist nicht unbedingt erforderlich, aber vorteilhaft. Mitunter ziehen Pflegeeltern auch in eine größere Wohnung um. Der Unterhaltssatz des Pflegekindes dient unter anderem dazu, daß es ein warmes Zimmer hat. Hierdurch können sich die Familien dann auch eine entsprechend größere Wohnung leisten.

Pflegekinder kommen immer problembeladen in die Pflegefamilien. Um bei der Bewältigung dieser Schwierigkeiten zu helfen, organisiert das Jugendamt Duisburg Schulungen und Ferienfreizeiten für die Pflegefamilien. Außerdem bietet es für plötzlich auftretende Probleme eine telefonische Beratung mit 24-Stunden-Service an. Interessenten für ein Pflegekind können sich bei ihrem örtlichen Jugendamt näher informieren, Adressen sind über die Auskunft zu erhalten.


 
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