© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    02/01 05. Januar 2001

 
Meldungen

Grüne propagieren "Abtreibungspille"

BERLIN. Nach Ansicht der frauenpolitischen Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, ist es "sehr erfreulich, daß die französische Herstellerfirma Exelgyn für den Vertrieb der Abtreibungspille Mifegyne in Deutschland die neue Vertreiberfirma Contragest gefunden hat". Dies sei "die Voraussetzung dafür, daß die Abtreibungspille auch weiterhin in Deutschland angewendet werden kann". Damit hätten Frauen "die Wahlfreiheit zwischen dem chirurgischen und dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch", so die 52jährige Ex-FDP-Politikerin aus dem westfälischen Herdecke. Sie wies aber darauf hin, daß erst wenn die Ärzte "ein angemessenes Honorar erhalten", Frauen auch tatsächlich die "medikamentöse Methode" angeboten werde. Bis heute setzen zahlreiche Mediziner diese "gesundheitsschonendere Methode" noch gar nicht ein. "Ein flächendeckendes Angebot ist die Voraussetzung dafür, daß diese Art des Schwangerschaftsabbruchs Zukunft hat", so die ehemalige Frauenbeauftragte.

 

Geldstrafe für das Wort "Sozialparasiten"

LIMBURG. Wegen Volksverhetzung hat das Limburger Landgericht Ende Dezember den hessischen NPD-Chef Thomas Hantusch zu einer Geldstrafe von 1.500 Mark verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der 34jährige im Juni 1997 Ausländer mit "Sozialparasiten" verglichen hatte. Dafür war der damalige Junge Nationaldemokrat bereits vom Amtsgericht Dillenburg verurteilt worden. Die Limburger Berufungskammer hob das Urteil jedoch auf. Dagegen legte die Limburger Staatsanwaltschaft Revision beim Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt ein. Dieses folgte der Argumentation der Anklagebehörde und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Landgericht Limburg zurück. Mit der Aussage "Sozialparasiten" habe Hantusch in böswilliger Absicht Teile der Bevölkerung diskriminieren wollen, so das OLG. Es handele sich um eine "menschenverachtende Aussage". Hantusch reichte Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

 

Falschbehauptungen in Bubis’ Autobiographie

Berlin. Die Witwe des 1999 verstorbenen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, und der Campus-Verlag haben sich in einem vor dem Kammergericht Berlin geschlossenen Vergleich mit dem im Ruhestand befindlichen deutschen Diplomaten Karl-Heinz S. geeinigt, die über den Kläger S. in der 1996 erschienenen Bubis-Autobiographie "Damit bin ich längst nicht fertig" im Kapitel "Geistige Brandstifter" verbreiteten unwahren und beleidigenden Behauptungen nicht zu wiederholen. Die Witwe und der Verlag wollen eine Entschädigung an S. zahlen. Die restliche Auflage der Autobiographie wird eingestampft. Zuvor war auch dem Ullstein-Buchverlag vom Landgericht Berlin unter Androhung eines Ordnungsgeldes verboten worden, die Taschenbuchausgabe von 1998 weiter zu verbreiten. Es wurde ein Schadenersatz an S. vereinbart und inzwischen gezahlt.


 
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