© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    51/00 15. Dezember 2000


Kampf gegen Rechts
von Hans-Peter Uhl

Wolfgang Clement hat ein Verbot von DVU und Republikanern gefordert, falls ihnen "vergleichbare Aktivitäten wie der NPD nachgewiesen werden können". Die Möglichkeit, vor dem Verfassungsgericht das Verbot einer politischen Partei zu erwirken, ist eine Besonderheit des Grundgesetzes. Sie ist nicht unproblematisch, denn letztlich können damit die Mehrheitsparteien auch einen lästigen Konkurrenten beseitigen. Der Artikel 21 stellt somit die ultima ratio zum Schutz der Demokratie dar und darf nicht inflationär gebraucht werden.

Ich habe den Verbotsantrag gegen die NPD unterstützt, da diese gewaltbereite Extremisten in ihren Reihen duldet. Nun muß Karlsruhe entscheiden. Völlig abwegig ist es aber, noch während des laufenden NPD-Verfahrens ein zweites und drittes Verbot anzuregen. Außerdem gibt es wohl einen qualitativen Unterschied zwischen NPD und Republikanern. Zeigen letztere tatsächlich eine "aggressiv-kämpferische Grundhaltung"? Die Union muß auch erkennen, daß die gegenwärtige Kampagne von Rot-Grün und Teilen der Medien sich nur vordergründig gegen neonazistische Extremisten richtet. Aus dem Kampf gegen Rechtsextremismus wurde längst ein Kreuzzug gegen alles, was sich "rechts der Mitte" bewegt. Deutlich wurde dies bei der Großdemonstration in Berlin, als der völlig legitime Begriff "deutsche Leitkultur" mit brauner Soße übergossen wurde. Es ist eine Unverschämtheit, daß letztlich versucht wird, die ganze rechte Hälfte des demokratischen Spektrums zu kriminalisieren.


 
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