© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    49/00 01. Dezember 2000

 
Aufgeschnappt
Was darf der AStA?
Steffen Königer

Jedem Studenten sind bestimmt schon Aktionen des Allgemeinen Studenten Ausschusses (AStA) aufgefallen. Dabei sind viele dieser Aktionen nicht mit den Aufgaben und Verantwortlichkeiten vereinbar. An der Justus-Liebig-Universität in Gießen dürfen jetzt einzelne Referenten des AStA zahlen: 4.000 Mark Ordnungsgeld sind fällig, weil sich während des Kosovo- Krieges die Studentenschaft einen Aktionismus leistete, der ihre Kompetenzen bei weitem überschritt. Es wurden Flugblätter in der Mensa verteilt und Plakate in der Stadt geklebt, die zu Demonstrationen gegen das Bombardement der Nato aufriefen. Der AStA könne aber nicht, so Martin Engelmann, Gießener Student und Mitglied im RCDS, allen vorschreiben, was sie zu denken hätten. Er klagte und bekam recht. Nach dem Hessischen Hochschulgesetz ist es gesetzliche Aufgabe der Studentenschaft, "das Eintreten der Studierenden für Menschen- und Bürgerrechte im demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu fördern."


 
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