© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/00 06. Oktober 2000

 
Anwerbestopp passé
von Heinrich Lummer

Nachdem die SPD-geführte Bundesregierung 1973 einen Anwerbestopp für Gastarbeiter verfügte, wurde das Asylrecht als "Ersatz" ausgenutzt. Seither waren es weniger politisch Verfolgte als vielmehr solche, denen es um wirtschaftliches Wohlergehen ging. Dieser Mißbrauch führte dazu, daß ein Arbeitsverbot für Asylbewerber ausgesprochen wurde.

Wenn die FDP nun fordert, man solle Asylbewerbern sofort die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme gegeben, dann mag das zwar den Interessen der Betroffenen entsprechen, nicht aber denen Deutschlands. Asylanten bringen keine Arbeitsstellen mit, wenn sie – zu niedrigen Löhnen – auf den Arbeitsmarkt drängen. Sie konkurrieren mit 3,7 Millionen Arbeitslosen. Das Problem entsteht durch die jahrelangen Asylverfahren. Wirkliche Asylanten kommen wegen ihrer Verfolgung. Wenn binnen Jahresfrist endgültig entschieden würde, dann sollten die anerkannten Bewerber arbeiten. Die Abgelehnten müssen schnell abgeschoben werden, eine vorherige Arbeitserlaubnis verfestigt nur ihren Aufenthaltsstatus. Gerade weil das Asylrecht zur Einwanderung genutzt wird, bleibt bei hoher Arbeitslosigkeit die befristete Verweigerung der Arbeitserlaubnis ein brauchbares Instrument zur Steuerung. Allerdings müssen auch die anderen Konditionen, wie möglichst niedrige Unterstützung und kurze Verfahren, stimmen. Es spricht aber alles dafür, den staatlich alimentierten Asylbewerbern im Sinne unseres Sozialrechtes eine Verpflichtung zu gemeinnützigen Arbeiten aufzuerlegen.


 
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