© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    35/00 25. August 2000


Ein weiterer Dammbruch
von Jörg Fischer

Sieben Afghanen klagten – alimentiert vom deutschen Steuerzahler – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe, da das Bundesverwaltungsgericht ihren Asylantrag abgelehnt hatte. Jetzt dürfen die sieben endgültig bleiben: Mit der vergangenen Freitag veröffentlichten Entscheidung des BVG (2 BvR 260/98) wird ein weiteres Tor zur Einwanderung geöffnet. Bisher wurde nur die "politische Verfolgung" durch einen "innen- und außenpolitisch etablierten Staat" anerkannt, nur in Ausnahmefällen – etwa während des Balkan-Konfliktes – wurden andere Gründe akzeptiert. Das BVG betont jetzt ausdrücklich, der Verfolger müsse "aus der Sicht des Asylbewerbers" eine "staatsgleiche Machtposition" haben. Das reiche nun aus, um in Deutschland bleiben zu dürfen.

Mit diesem Entscheid sind dem Asylbetrug Tür und Tor geöffnet. Jeder Asylant ist – menschlich durchaus verständlich – "aus seiner Sicht" verfolgt. Auch die Kokain-Mafia in Kolumbien oder die indischen Kasten besitzen eine "staatsgleiche Machtposition". Die innenpolitische Sprecherin der PDS-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, fordert daher, daß die Gerichte dieses Urteil nun auch "hinsichtlich anderer Bürgerkriegsgebiete" umsetzen, und die Bundesregierung dürfe "Flüchtlinge aus solchen Gebieten nicht länger als bloße Armutsflüchtlinge darstellen". Und Claudia Roth, menschenrechtspolitische Sprecherin der Grünen, weiß schon jetzt, daß dieses Urteil Auswirkungen haben wird: Auch denen, "die vor nicht-staatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung fliehen", müsse jetzt Asyl gewährt werden.


 
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