© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    29/00 14. Juli 2000

 
Verläßlichkeit und Verantwortung stärken
Eine Stellungnahme des Kirchenamtes der EKD zur Verbesserung des Rechtsschutzes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und zur besonderen Bedeutung und Stellung der Ehe
David Trimble

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind eine gesellschaftliche Realität. Es ist allerdings nur eine kleine Minderheit von gleichgeschlechtlich geprägten Menschen, die mit einem Partner oder einer Partnerin in Lebensgemeinschaften leben, die auf Dauer angelegt sind. Viele streben eine solche Lebensgemeinschaft überhaupt nicht an. Diejenigen jedoch, die eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft befürworten oder praktizieren, konfrontieren Gesellschaft, Politik und Rechtsprechung, aber auch die Kirchen teilweise mit der Frage, warum für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften keine Rechtsform zur Verfügung gestellt wird, wie sie die Ehe für die auf Lebenszeit angelegte Verantwortungsgemeinschaft von Mann und Frau darstellt. (…)

Die Tatsache neuer, über den status quo hinausgehender rechtlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stellt freilich für sich allein noch keine Schwächung und Aushöhlung der Institution Ehe dar. Denn Ehe und Familie können nicht das allgemeine, also für alle Menschen verbindliche und verpflichtende Leitbild für das menschliche Zusammenleben sein. Weder die einzigartige Bedeutung von Ehe und Familie noch das christliche Leitbild für Ehe und Familie werden davon berührt, daß Menschen aus freier Wahl oder durch ihr Lebensgeschick allein leben; auch nicht davon, daß es gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gibt und für sie gesonderte Regelungen existieren. (…)

Die Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften oder die Schaffung eines Rechtsinstituts, auf das - ohne den Namen "Ehe" zu gebrauchen - die für die Ehe geltenden rechtlichen Bestimmungen unterschiedslos angewandt würden, kommen nicht in Betracht. Die Ausweitung der für Ehepartner entwickelten Regelungen auf einen weiteren Personenkreis hätte untragbare, jetzt noch gar nicht in vollem Umfang absehbare Konsequenzen. (…)

So spricht vieles dafür, sich auf solche Regelungen zu beschränken, die gravierende und nicht durch Sachgründe erzwungene Ungleichbehandlungen gegenüber der Ehe beseitigen. Es ist sinnvoll, wenn die Rechtsordnung Menschen, die in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft leben, darin unterstützt, den gegenseitigen Verpflichtungen nachzukommen, die aus ihrem Zusammenleben entstehen. Rechtliche Regelungen sollten den jeweils schwächeren Partner schützen, bestehende Vertrauensverhältnisse stabilisieren und zum Abbau von Diskriminierungen beitragen."

Vollständiger Text unter: www.ekd.de 


 
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