© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    28/00 07. Juli 2000

 
JF intern
FAZ und JF bei Gericht

Mir war der gutgekleidete junge Mann schon im Landgericht Göttingen aufgefallen. Beim Hinausgehen trafen sich unsere Blicke. Ein Leser? Nein, ein FAZ-Reporter, wie sich jetzt herausstellte. Die JF klagte gegen einen Professor Hirschfeld auf Unterlassung. Diesem sollte untersagt werden, zu behaupten, die JF schmücke sich mit fremden Federn, ohne die Autoren um Zustimmung zum Abdruck der Texte gebeten zu haben. Entsprechend war der Leiter der Bibliothek für Zeitgeschichte in Stuttgarter Zeitungen zitiert worden. Über volle drei Spalten erschien im Feuilleton der FAZ nun am 3. Juli ("Fremde Federn vor Gericht") ein süffisanter Bericht über die Klagen der JF gegen Hirschfeld und mehrere Stuttgarter Zeitungen, die seine Behauptung verbreitet hatten. Zu allem Überfluß gewinnt die JF auch noch die Prozesse, so am 29. Juni vor dem Landgericht Stuttgart, das der Sindelfinger Zeitung die Verbreitung dieser Aussage nun untersagte. Die JF legt wahrlich keinen Wert darauf, einen Prozeß nach dem anderen zu führen, sie sieht darin aber den letzten Ausweg, wenn immer wieder Verleumdungen über sie in Umlauf gesetzt werden. Hätte man uns ordentlich um Stellungnahmen gebeten, ließen sich Falschbehauptungen leicht verhindern. Dieter Stein


 
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