© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    15/00 07. April 2000

 
Wenn der Staat als Hehler auftritt
Enteignungen 1945–1949: Neue Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
Dietrich Heissler

Wenn der Hamburger Unternehmer Heiko Peters nicht mit seiner Anzeigenkampagne das Thema "am Kochen" gehalten hätte, wäre die Aussitzstrategie von Helmut Kohl, Wolfgang Schäuble, Theo Waigel und anderer Urheber dieses "deutschen Watergates" mit Sicherheit erfolgreich gewesen. Sie ließen sich lieber, ohne mit der Wimper zu zucken, öffentlich "Lügner" nennen, als auf die massiven Vorwürfe einzugehen.

Und nun ist doch das eingetreten, was die Verantwortlichen dieses Mega-Skandals auf jeden Fall vermeiden wollten: Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1408/95 landete das Thema "Enteignungen 1945 bis 1949" erneut vor dem Bundesverfassungsgericht. Die erste mündliche Verhandlung ist für den 11. April 2000 angesetzt.

An fünf Klageparteien hat das höchste deutsche Gericht inzwischen die Terminladungen verschickt. Sie hatten Verfassungsbeschwerde gegen die "Bodenreform" in Gestalt des Entschädigungs- und Ausgleichsgesetzes (EALG) und gegen das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eingelegt. Am selben Tag erhielt die Bundesregierung vom zuständigen Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema einen umfangreichen Fragenkatalog, den sie bis zum 10. März beantworten sollte.

Milliardeneinnahmen für die Staatskasse

Zum Hintergrund: Im Rahmen der kommunistischen Bodenreform wurden in der Sowjetischen Besatzungszone 2.738.000 Hektar land- und forstwirtschaftlicher Nutzfläche sowie rund 100.000 Wirtschafts- und Wohngebäude enteignet. Eingeschlossen war in die Enteignung das lebende und tote Inventar, ja selbst der Hausrat. Die Familien hatten noch ein gutes Schicksal, wenn sie nur vertrieben wurden. Viele Angehörige dieser "besitzenden Klasse" wurden in Konzentrationslager verschleppt, andere nach Sibirien, viele starben durch Folter, Mord und Totschlag oder an den grausigen Bedingungen von Zwangsarbeit und Unterversorgung.

Das alles fand unter der Parole "Junkerland in Bauernhand" statt. Im Rahmen der "Demokratisierung Deutschlands" sollten "die Reste des preußischen Feudalismus und Militarismus" beseitigt werden. Alle Landwirtschaftsbetriebe ab 100 Hektar wurden an "landlose und landarme Bauern", wie es weiter hieß, "entschädigungslos aufgeteilt". Miglieder der "Antifa-Blöcke" wurden dafür zu "Bodenreform-Kommissionen" eingeteilt und vollführten die "Umsiedlung", sprich Vertreibung der Betroffenen, mindestens einhundert Kilometer von ihren jeweiligen Wohn- und Heimatorten entfernt.

Das gleiche gilt für die Enteignungen von Fabriken und Unternehmen. Es handelte sich durchaus nicht nur um "Nazis und Kriegsverbrecher". Enteignet wurde in dieser Zeit absoluter Rechtlosigkeit alles, woran die Sowjets Interesse hatten oder worauf deutsche Kommunisten ihr Auge geworfen hatten. Selbst erklärte Gegner des Nationalsozialismus und Widerständler des 20. Juli 1944 waren davon betroffen.

Vieles deutet darauf hin, daß die Bundesregierung die "unabdingbare Forderung" der Nichtrückgabe des enteigneten Vermögens durch die Sowjets erfand, um die schon Anfang der neunziger Jahre arg geplünderte Staatskasse aufzufüllen. Der Verkauf des enteigneten Gutes versprach Milliardeneinnahmen. Schon nach dem Treffen zwischen dem sowjetischen Staatschef Gorbatschow und Bundeskanzler Kohl am 10. Februar 1990 hieß es in einer gemeinsamen Erklärung: "Es gibt zwischen der UdSSR, der BRD und der DDR keine Meinungsverschiedenheit darüber, daß die Deutschen selbst die Frage der Einheit lösen und selbst ihre Wahl treffen müssen, in welche Staatsform, zu welchen Zeitpunkten, mit welchem Tempo und zu welchen Bedingungen sie diese Einheit realisieren wollen." Das Festlegen irgendwelcher Bedingungen wurde also bereits damals ausdrücklich verneint.

Die Sowjetunion forderte in den 2+4-Verhandlungsentwürfen lediglich die "Anerkennung der Legitimität der Maßnahmen und das Verbot der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der seinerzeitigen Beschlüsse". Für die Behauptung der Bundesregierung, die Sowjetunion habe die Aufrechterhaltung der "besatzungsrechtlichen bzw. besatzungshoheitlichen Enteignungen von 1945 bis 1949 zur Vorbedingung ihrer Zustimmung zur Wiedervereinigung Deutschlands" gemacht, gibt es keine Belege.

In einem Brief des Bundeskanzleramtes vom 27. Dezember 1990 wird – wie auch in anderen Schreiben an Betroffene – zugegeben, daß die Enteignungsmaßnahmen "grobes Unrecht" gewesen seien. Und dann heißt es weiter: "Die Bemühungen der Bundesregierung sind am strikten Widerstand nicht nur der DDR-Regierung, sondern auch der Sowjetunion gescheitert. (…) Insbesondere die sowjetische Regierung hat ihr nachdrückliches Interesse gegenüber der Bundesregierung bei verschiedenen Gelegenheiten auf hoher Ebene mit großer Entschiedenheit zum Ausdruck gebracht." Genauso haben der Kanzler, der Außenminister und hohe Beamte unzählige Male – auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht – argumentiert.

Keine sowjetische Vorbedingung

Üblicherweise kann davon ausgegangen werden, daß die höchste diplomatische Ebene die Staatschefs selbst sind, die "hohe Ebene" die Außenminister. Von denen ist jedoch ganz anderes zu lesen.

Der ehemalige Bundesaußenminister Genscher schrieb in seinen Memoiren: "Uns ging es in unseren Verhandlungen darum, die Frage der Entschädigung voll deutscher Zuständigkeit vorzubehalten. Es mußte den deutschen Gerichten und den Verfassungsorganen des vereinigten Deutschlands die Freiheit erhalten bleiben, zu entscheiden, ob, wie und in welchem Umfang eine Entschädigung geleistet werden sollte. Diese Entschädigung konnte nach meiner Auffassung auch in einer Naturalrestitution bestehen.

Darüber gab es allerdings innerhalb der Koalition Meinungsverschiedenheiten. Wir waren der Auffassung, daß Artikel 14 Grundgesetz im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Anwendung finden sollte.

Wir wollten auf keinen Fall neu entstandenes privates Eigentum antasten; auch für öffentliche Belange in Anspruch genommene Grundstücke sollten nicht zurückgegeben werden. Wir wollten aber auch nicht, daß der deutsche Staat zum Nutznießer von Enteignungsmaßnahmen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone würde.

Das, was frei verfügbar war, ohne neue Eigentumsrechte zu berühren, sollte zurückgegeben werden können." Dieser Hauptverantwortliche der "zweiten Ebene" schreibt kein Wort von einem russischen Rückgabeverbot.

Der vormalige sowjetische Außenminister Schewardnadse antwortete auf eine dementsprechende Frage des Spiegel am 4. September 1994: "Bei den Besprechungen zur Frage der Wiedervereinigung ist dieses Thema nicht erörtert worden. Weder im Stab von Gorbatschow noch im Außenministerium kam die Frage auf. Auf unserer Ebene, unter den Fachleuten ist diese Frage jedenfalls nicht diskutiert worden. Vorbedingungen in bezug auf die Wiedervereinigung haben wir nicht gestellt." Und er setzte noch den Satz hinzu: "Von einer Alternative ‚Restitutionsangebot oder Scheitern des großen Vertrags‘ konnte keine Rede sein. Auch der Koordinator der sojwetischen Deutschlandpolitik, Datschischew, hat glaubhaft versichert, eine derartige Forderung seines Landes habe es nicht gegeben."

Was hat die "höchste Ebene" dazu zu sagen? Am 5. Juli 1994 teilte der vormalige sowjetische Staatschef Gorbatschow dem Oxforder Historiker Stone auf dessen Frage, ob es ein solches Rückgabeverbot gegeben haben, mit: "Nein, das stimmt nicht. Auf meiner Ebene als Präsident wurde diese Frage nicht erörtert, und von einer Alternative – entweder ein Verbot von Restitutionen oder der Große Vertrag – kann schon gar keine Rede sein." 1998 und 1999 bekräftigte Gorbatschow mehrmals diese Aussage und bezeichnete es als "absurd", daß er eine solche Bedingung gestellt haben soll: "Die Frage wurde von den Deutschen selbst entschieden, zwischen Deutschen und Deutschen, ohne unsere Intervention."

Der ehemalige amerikanische Präsient George Bush beantwortete die Frage nach einer solchen Vorbedingung zur Wiedervereinigung am 24. November 1995 ebenfalls mit einem eindeutigen "No". Ebenso der ehemalige DDR-Verhandlungsführer und spätere Bundesverkehrsminister Günter Krause.

In zusätzliche Bedrängnis kamen die Verantwortlichen durch die russischen Rehabilitationen. Russische Gerichte bestätigten Tausenden von Nachfahren deutscher Opfer stalinistischer Willkür, daß ihre damals hingerichteten oder in Lagern umgekommenen Familienangehörigen keine Kriegsverbrecher gewesen seien und ihre Ächtung aufgehoben sei. Deutsche Verwaltungsgerichte werteten die Rehabilitation jedoch als lediglich "moralisch" und verweigern die Vermögensrückgabe.

Und damit hier kein falscher Eindruck entsteht, wie ihn linksgerichtete Medien ständig vermitteln: Den Enteignungsopfern geht es nicht darum, daß etwa alle die Grundstücke, Gebäude und Ländereien zurückgegeben werden, die heute in den Händen von ehemaligen DDR-Bürgern sind. Es geht nur um jene Teile, die in den Besitz des Bundes gelangt sind und meistbietend verscherbelt werden – die, weil nicht genügend Käufer gefunden wurden, zu Hunderttausenden verfallen und verkommen.

Auch ist den Landesämtern für die Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) in den neuen Bundesländern und dem Bundesamt für die Regelung offener Vermögensfragen (BAROV) seit Jahren bekannt, daß die Sowjets selbst bereits 1947 Listen von Enteigneten zusammenstellten, die ihr Vermögen zurückerhalten sollten.

Eine inzwischen gefundene Abschrift eines solchen Rückgabebefehls mit Namensliste vom 31. März 1947, unterzeichnet von den Generalmajoren Dubrowskij und Durorow, umfaßt allein 178 enteignete Unternehmen. Die Landesämter verschwiegen die Existenz dieser Listen.

Das Bundesamt für Vermögensverwaltung forderte die Originallisten aus Moskau an. Manches deutet darauf hin, daß die ehemalige Bundesregierung auf die russische Regierung Druck ausübte, diese Liste verschwinden zu lassen. Denn obwohl es Augenzeugen gibt, die sie in russischen Archiven gesehen haben, sind sie plötzlich unauffindbar.

Beweismittel wurden entfernt

Selbst jüdische Bürger und Wider-ständler des 20. Juli erhielten ihr zwischen 1945 und 1949 enteignetes Vermögen nicht zurück. "Welche Rechtssicherheit bietet unsere Verfassungsordnung", fragte der inzwischen verstorbene Hans Albrecht von Boddien am 12. Juni 1996 in einem offenen Brief, "wenn sich eine Regierung unter Verstoß gegen das für jeden Rechtsstaat fundamentale Prinzip der Rechtsgleichheit entschließt, eine als Wählerpotential nicht ins Gewicht fallende Minderheit auszugrenzen?"

Voller Zorn fügte er hinzu: "Als einer der wenigen am Leben gebliebenen und heute noch lebenden Teilnehmer des 20. Juli 1944 empfinde ich es als unerträgliche Mißachtung unseres Widerstands gegen Nazigewalt und Unrecht, daß die derzeitige Regierung sich anmaßt, den aus dem deutschen Osten stammenden Widerständlern als ‚besonderen Dank für selbstlosen Einsatz‘ Familienbesitz, die geliebte Heimat, mit Haus und Boden, zu rauben und zu verscherbeln. Die Welt wird erkennen und aufdecken, daß es keine deutsche Ehre mehr gibt. Keine Zivilcourage, sondern eine Herde von Feiglingen, die sich durch die selbstverschuldete Finanzsituation des Fiskus erpressen läßt! Das durch Hehlerei entstandene neue Staatsvermögen wird ihn nicht retten..."

Erstmals hat sich jetzt mit Michael Luther aus Zwickau, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auch ein hochrangiger Politiker aus den neuen Bundesländern kritisch zur Politik der eigenen Partei geäußert: "Eine Einzelfallgerechtigkeit hätte in vielen Fällen dem wirtschaftlichen Aufbau des Ostens gedient. Im nachhinein hätte ich mir eine unkomplizierte Rückgabe im Sinne der Objekte und damit auch der örtlichen Vielfalt und Kulturlandschaft vorstellen können. Hier ist meines Erachtens die persönliche Verbundenheit und die Bereitschaft vieler Alteigentümer zu hohem persönlichen und finanziellen Engagement unterschätzt worden."

Bislang Urteile gegen die Enteigneten

Daß auch die Basis der CDU ganz anders denkt als die Parteiführung, wurde auf dem Bundesparteitag in Leipzig vom 12. bis zum 15. Oktober 1997 deutlich. Eine Reihe von Kreisverbänden brachte Anträge ein, die einen grundsätzlichen Kurswechsel in dieser Frage anstrebten. "Eine bevorzugte Rückgabe an die Alteigentümer zu einem symbolischen Kaufpreis" forderte zum Beispiel der Bezirksverband Stade. Die Anträge wurden angenommen und zur Umsetzung an die Bundestagsfraktion überwiesen. Dort verstauben sie heute noch nach einigen ergebnislosen Diskussionen.

Zweimal bereits – am 23. April 1991 und am 18. April 1996 – entschied das Bundesverfassungsgericht gegen die Enteigneten, 1996 mit folgendem Kernsatz: "Die Einschätzung, ob die Wiedervereinigung in der Tat von der Zustimmung zum Restitutionsausschluß abhing, war Sache der Bundesregierung. Dieser steht im Bereich der Außenpolitik ein breiter Raum politischen Ermessens zu...". Ein rein politisches Urteil! Die hohen Zeugen von Gorbatschow bis Krause wurden nicht befragt. Man darf gespannt sein, ob das Bundesverfassungsgericht auch diesmal wieder ein politisches Urteil fällt oder sich auf seine rechtsstaatliche Verpflichtung besinnt.

Bis dahin verrotten weiterhin 75.000 Immobilien. Experten schätzen: Ein volkswirtschaftlicher Schaden von mehreren hundert Milliarden Mark.

Kontaktadressen:

Göttinger Kreis – Studenten für den Rechtsstaat e.V., Pf. 110349, 37048 Göttingen;

IOB – Interessengemeinschaft der in der Zone enteigneten Betriebe e.V., c/o Dr. Fritz Rosenberger, Rhodiusstr.18, 51065 Köln

Heiko Peters, Gr. Bleichen 12-14, 20354 Hamburg

Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum, c/o Manfred Graf von Schwerin, Tel. 056 82 /73 08 12/14


 
Versenden
  Ausdrucken Probeabo bestellen