© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    09/00 25. Februar 2000

 
FPÖ-Parteiprogramm: Was sagt es zum Thema Ausländerfrage und Europa
"Kein Einwanderungsland"
Jörg Fischer

Zwölf Prozent der Deutschen würden laut einer Umfrage der Zeitung Die Woche FPÖ wählen, weitere zwanzig sagten "vielleicht", zwischen Kap Arkona und dem Fichtelgebirge sind es sogar insgesamt 44 Prozent. Unter "Kohl-Anhängern" hätte eine Haider-Partei die absolute Mehrheit, nur Anhänger der Grünen würden eine deutsche FPÖ nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommen lassen.

Doch warum? Was sagt das freiheitliche Programm beispielsweise zum Thema Ausländerpolitik oder zur EU? Daher hier einige Zitate zum Recht auf Heimat:

"Unter Heimat sind die demokratische Republik Österreich und ihre Bundesländer, die historisch ansässigen Volksgruppen (Deutsche, Kroaten, Roma, Slowaken, Slowenen, Tschechen und Ungarn) und die von ihnen geprägte Kultur zu verstehen, wobei von der Rechtsordnung denklogisch vorausgesetzt wird, daß die überwiegende Mehrheit der Österreicher der deutschen Volksgruppe angehört."

Weiter heißt es dann: "Österreich ist auf Grund seiner Topographie, seiner Bevölkerungsdichte und seiner beschränkten Ressourcen kein Einwanderungsland."

"Das Grundrecht auf Heimat gestattet daher keine unbeschränkte und unkontrollierte Zuwanderung nach Österreich. Das Schutzerfordernis des Grundrechtes auf Heimat stellt ferner klar, daß Österreich auf Grund seiner räumlich begrenzten Ausdehnung, seiner Bevölkerungsdichte und seiner beschränkten Ressourcen auch kein Einwanderungsland sein kann."

"Eine unbeschränkte Zuwanderung würde die ansässige Bevölkerung hinsichtlich ihrer aktiven Integrationsfähigkeit überfordern und dadurch deren Recht auf Wahrung und Schutz der eigenen Heimat gefährden. Multikulturelle Experimente werden abgelehnt, weil durch sie mutwillig gesellschaftliche Konflikte geschürt werden."

"Das Schutzinteresse der österreichischen Bevölkerung erfordert den Erhalt der vollen Souveränität in Ausländerrechtsangelegenheiten. Österreich hat aber den aus rassischen, religiösen oder politischen Gründen Verfolgten politisches Asyl zu gewähren, sofern sie nicht über ein sicheres Drittland ins Bundesgebiet einreisen. Jeder Verfolgte hat aber weiterhin das Recht, sich zu seinem angestammten Volkstum zu bekennen und in seine eigene Heimat zurückzukehren. Insbesondere die zahlreichen Heimatvertriebenen, welche im Verlauf der tragischen Ereignisse der letzten Jahrzehnte in ihrem Grundrecht auf Heimat durch gewaltsame Vertreibungsmaßnahmen massiv verletzt wurden, gehen dieses Grundrechtes nicht verlustig und behalten ein Rückkehrrecht in ihre Heimat."

Zur EU wird unter dem Titel Schicksalsgemeinschaft Europa klargestellt:

"Die Europäische Union ist nur ein Teil der europäischen Wirklichkeit. Sie soll sich nicht zu einem europäischen Bundesstaat, sondern zu einem Staatenbund entwickeln."

Und weiter: "Die europäische Zusammenarbeit muß bei der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben nach dem Subsidiaritätsprinzip gestaltet sein. Die Europäische Union darf daher niemals die sogenannte ’Kompetenz-Kompetenz‘ zur Festlegung ihrer eigenen Zuständigkeiten erhalten.

(…) Ein bürgernahes und demokratisches Europa kann nur über möglichst föderalistische Zuständigkeiten und in unmittelbarer Zusammenarbeit zwischen den historisch gewachsenen Regionen gestaltet werden. Die Weiterentwicklung Europas muß von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten."


 
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