© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co.  www.jungefreiheit.de    41/97  03. Oktober 1997

 
 
Grüne Vollstrecker
von Kai Guleikoff

Vor zwei Jahren startete das Hamburger Institut für Sozialforschung die Ausstellung "Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 – 1944". Parallel dazu erfolgte im gleichen Jahr eine parlamentarische Initiative von Bündnis 90/Grüne, Kriegsverbrechern und Angehörigen der Waffen-SS die Kriegsopferversorgungsrente zu streichen. Dieser Antrag soll nun im Bundestag entschieden werden. Wie bei vielen Anträgen der Grünen und ihrer Helfershelfer bei SPD und PDS werden Emotionen geschürt und mit einem Gebräu aus Halbwahrheiten und Lügen versetzt. Richtig ist, daß im Urteil der Nürnberger Prozesse am 1. Oktober 1946 das Führerkorps der NSDAP mit Gestapo und SD für verbrecherisch erklärt wurden. Dieses Urteil wurde auf Intervention der Sowjets auf die SS ausgedehnt, um nachträglich die Hinrichtungen an Kriegsgefangenen und die Ermordung von Verwundeten der Waffen-SS zu rechtfertigen. Jeder Totenkopf-Träger, darunter auch die einen goldenen Totenkopf tragenden Wehrmachtsangehörigen der Panzertruppe, liefen Gefahr, als "Banditen" kurzerhand erschossen oder gehängt zu werden.

Die Geschichte der SS wird heute bewußt ignoriert oder verzerrt dargestellt. Die Totenkopf-Wachsturmbanne der Konzentrationslager und die Totenkopf-Standarten der Einsatzgruppen im Hinterland der Front werden als "Bild der SS" verallgemeinert. Die eine Million Soldaten der Waffen-SS, die operativ der Wehrmacht unterstanden, finden nur dann Beachtung, wenn ihnen Kriegsverbrechen nachgewiesen werden können. Den 38 Divisionen dieser Waffen-SS verdanken andererseits ungezählte Wehrmachtsangehörige und Ostflüchtlinge ihr Leben. Der zähe Widerstand dieser Elitesoldaten ermöglichte im Rückzug manchen Zeitaufschub und hielt manches Schlupfloch offen. Die Erlebnisgeneration des Krieges weiß das auch. Noch in den 50er Jahren standen die deutschen Politiker eindeutig in dieser Tradition. Erinnert sei an die Ehrenerklärung für die Soldaten der Deutschen Wehrmacht durch Konrad Adenauer am 3.Dezember 1952. Die Angehörigen der Waffen-SS, soweit sie ausschließlich als Soldaten ehrenvoll für Deutschland gekämpft haben, wurden dabei eingeschlossen. Von Seiten der SPD haben sich Kurt Schumacher, Erich Ollenhauer und Helmut Schmidt gegen eine Verleumdung der Waffen-SS ausgesprochen. Der Justizminister erklärte im Januar 1961: Niemand kann auf Grund dieses Urteils (von Nürnberg; d. Verf.) wegen seiner Mitgliedschaft in der SS strafrechtlich verfolgt werden. Eine Strafverfolgung ist nach den geltenden Gesetzen nur möglich, wenn sich ein Mitglied der SS persönlich einer Strafe schuldig gemacht hat.


 
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